Zwei weitere Branchenzuschlagstarifverträge modifiziert
Berater der Zeitarbeit | 29. August 2023
Vergangene Woche haben die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) und die IG Metall Änderungen der Branchenzuschlagstarifverträge für die Arbeitnehmerüberlassung in der Textil- und Bekleidungsindustrie sowie der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie vereinbart. Eine der bedeutenden Neuerungen: Die erste Zuschlagsstufe soll ab dem 1. Oktober 2023 bereits ab Einsatzbeginn und nicht erst nach sechs Wochen gelten. Darüber hinaus wurde eine Einigung bezüglich einer Inflationsausgleichsprämie in der Textil- und Bekleidungsindustrie erzielt. Die finalen Fassungen werden voraussichtlich nach Ablauf der Erklärungsfrist (18.09.2023) veröffentlicht.