14.01.2025

Zeitarbeit: Ausblick auf das Jahr 2025

  • Das Jahr 2025 dürfte – aus Branchensicht – leider (wie so oft) die ein oder andere (rechtliche) Herausforderung mit sich bringen, die es neben der strukturellen Wirtschaftskrise, in der wir uns befinden, zu bewältigen gilt.
  • Die Rahmenbedingungen für die Zeitarbeit werden sich voraussichtlich ändern. Auf der einen Seite durch den Tarifvertrag, der durch den Zusammenschluss von BAP und iGZ vom GVP und den DGB-Gewerkschaften gerade neu verhandelt wird.
  • Auf der anderen Seite kann es durch die anstehenden Neuwahlen zu Änderungen kommen. 

Wenn der Blick Richtung Tarifvertrag gewendet wird, werden gegenwärtig Gespräche zwischen dem GVP und der DGB-Tarifgemeinschaft über die Zusammenführung der beiden noch eigenständigen Tarifverträge BAP/DGB und iGZ/DGB zu einem einheitlichen Tarifwerk GVP/DGB geführt. Wann mit einem Abschluss der Verhandlungen zu rechnen ist, ist offen. Ich drücke die Daumen und hoffe, dass der Grundsatz „best of both“, der bislang bei der Fusion von BAP und iGZ zum GVP maßgeblich war und sehr gut umgesetzt worden ist, auch in Zusammenhang mit den Verhandlungen über ein einheitliches Tarifwerk realisiert werden kann. Dies dürfte – und das liegt in der Natur der Sache – schwieriger werden, da die DGB-Gewerkschaften einen vergleichbaren Anspruch an die zukünftige Ausgestaltung des Tarifvertrags haben werden, natürlich aber aus einer anderen Perspektive. Diese unterschiedlichen Positionen in Einklang zu bringen, dürfte nicht einfach sein, jedoch bin ich optimistisch, dass sich die Parteien – wie in der Vergangenheit – auf einen vernünftigen Kompromiss verständigen werden. Dies gilt auch mit Blick auf die im Jahr 2025 zu führenden Verhandlungen über einen neuen Entgelttarifvertrag.

Dr. Alexander Bissels

Nach dem Auseinanderfallen der Ampel in Berlin ist schwer zu prognostizieren, ob und im Zweifel welche gesetzlichen Änderungen sich für das Jahr 2025 ankündigen (können). Dies hängt stark von der politischen Farblehre des im Februar 2025 zu wählenden Bundestages und der sich auf dieser Grundlage bildenden Koalition ab.

Ein wesentlicher Aspekt dürfte dabei das Thema „Fachkräftemangel“ und die Rekrutierung von Fachkräften aus den Drittstaaten durch Zeitarbeitsunternehmen sein. Die Ampel hatte in ihren letzten Zügen noch einen eher unausgegorenen Vorschlag gemacht, der eine zarte Öffnung der Zeitarbeit vorgesehen hat, allerdings mit Beschränkungen, die der geplanten Gesetzesänderung von vornherein die Wirkung genommen hätten. Zu nennen wäre an dieser Stelle die Anforderung, dass der mit dem Zeitarbeitnehmer zu schließende Arbeitsvertrag den Verzicht des Personaldienstleisters auf eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb der ersten zwölf Monate vorsehen muss und dass dem Zeitarbeitnehmer für die Zeit der Überlassung mindestens das im Betrieb für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Kunden geltende Arbeitsentgelt hätte gewährt werden müssen, also equal pay ab dem ersten Tag. Man kann nur hoffen, dass sich eine neue Koalition eines Besseren besinnt und Personaldienstleistern ohne derartige Beschränkungen die Möglichkeit eröffnet, Fachkräfte aus Drittstaaten für das Inland zu rekrutieren.

Auch der Weg der von der Ampel bereits angestoßenen Bürokratieentlastung muss von einer sich neu bildenden Koalition weiter gegangen werden – und zwar konsequent, insbesondere sollten im Arbeitsrecht endlich alte Zöpfe abgeschnitten werden. Zu denken ist dabei u. a. an die Abkehr von der Schriftform bei befristeten Arbeitsverträgen und eine „Auflösung“ des bunten Flickenteppichs beim NachwG, der nach dem Inkrafttreten des BEG IV in der täglichen Personalarbeit weiterhin für viel (überflüssigen) Aufwand sorgen wird. Auch in diesem Zusammenhang sollte (endlich) allgemein die Textform gesetzlich verankert werden. Es ist an der Zeit, dass mit der Kettensäge und nicht nur mit einem stumpfen Beil am Bürokratieabbau (weiter) gearbeitet wird – auch und insbesondere im Arbeitsrecht.

Wohin die Reise gehen wird, wird sich erst nach der Bundestageswahl zeigen. Damit dürfte feststellen, dass das Jahr 2025 für die Zeitarbeit nicht langweilig, sondern – im Gegenteil, insbesondere mit Blick auf die gesamtwirtschaftliche Situation in Deutschland – im Zweifel herausfordernd werden wird.


Dieser Artikel wurde von Dr. Alexander Bissels erstellt und zunächst im „Infobrief Zeitarbeit“ veröffentlicht.

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