01.07.2019 Christopher Prohl

Zehn Tipps, die Personaldienstleister als Arbeitgeber attraktiver machen

  • Matthias Seifert und Sven Pöttgen vom Personaldienstleister Schütze + Seifert wissen, wie sich der negative Ruf der Zeitarbeitsbranche entkräften lässt: „Ganz einfach: Indem man sich korrekt verhält, und seine internen wie externen Mitarbeiter so behandelt, wie man selbst behandelt werden möchte.“
  • Im Beitrag geben Sie zehn aus dem eigenen Arbeitsalltag abgeleitete Handlungsempfehlungen, die Personaldienstleister zu einem attraktiveren Arbeitgeber werden lassen
  • Die Tipps reichen von nicht verfallendem Resturlaub und gebührenfreien Mitarbeiterdarlehen bis hin zu Vorteilsprogrammen und Feelgood-Managern in den Niederlassungen

Weite Teile der Gesellschaft sind der Meinung, dass die Zeitarbeitsbranche voller Sklaventreiber sei. Wenn man nun selbst als Personaldienstleister tätig ist – wie entkräftet man dieses negative Bild am effektivsten? „Ganz einfach: Indem man sich korrekt verhält, und seine internen wie externen Mitarbeiter so behandelt, wie man selbst behandelt werden möchte“, sagt Matthias Seifert, Geschäftsführer von Schütze + Seifert, einem Personaldienstleister mit Sitz in Fulda und Niederlassungen in Frankfurt, Gießen und Würzburg. Gemeinsam mit seinem Team um Verwaltungsleiter Sven Pöttgen arbeitet Matthias Seifert tagtäglich nach diesem Credo. Und das durchaus erfolgreich, wie der überdurchschnittlich gute kununu Score von 4,6 von 5 bei einer Weiterempfehlungsrate von 97 Prozent zeigt. Auch die Tatsache, dass zwei Zeitarbeitnehmer bereits seit der Gründung im Jahre 1992 bei der Schütze + Seifert GmbH & Co. KG beschäftigt sind, ist bemerkenswert.

Der arbeitsblog wollte von Matthias Seifert und Sven Pöttgen wissen, was „sich einfach korrekt verhalten“ in der Praxis konkret bedeutet. Herausgekommen ist ein Beitrag mit zehn Tipps, die Schütze + Seifert im eigenen Arbeitsalltag umsetzen. Dazu sei der Personaldienstleister zwar nicht verpflichtet, mache es aber, um ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. „Es ist ähnlich wie im Umgang mit der Ehefrau“, erklärt Matthias Seifert schmunzelnd. „Sie müssen ihr die Tür nicht aufhalten, können aber – und werden vermutlich eine glücklichere Ehe führen, wenn sie es regelmäßig tun.“

1. Resturlaub verfällt nicht
Anfang 2019 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub nur dann erlischt, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt hat. „Das BAG-Urteil hat keinerlei Relevanz für uns“, so Matthias Seifert, „wir haben noch nie einen Tag Urlaub verfallen lassen! Wer sich seinen Urlaubsanspruch erarbeitet hat, der hat den auch verdient – da muss ich als Arbeitgeber nicht nochmal dran verdienen.“ Neulich sei ein Mitarbeiter in Rente gegangen, „der hat dann seine rund 70 Tage Resturlaub ausgezahlt bekommen.“

2. Nachtzuschlag ab der ersten Minute
Laut iGZ-DGB-Tarifvertrag müssen Mitarbeiter ab 23 Uhr und für mindestens zwei Stunden tätig gewesen sein, um Nachtzuschlag zu erhalten. „Darauf verzichten wir und zahlen den Zuschlag ab der ersten Minute. Nachts gearbeitet ist schließlich nachts gearbeitet“, findet Sven Pöttgen.

Wir haben noch nie einen Tag Urlaub verfallen lassen! Wer sich seinen Urlaubsanspruch erarbeitet hat, der hat den auch verdient – da muss ich als Arbeitgeber nicht nochmal dran verdienen.

– Matthias Seifert zum Thema Urlaubsanspruch:

3. Überstundenzuschlag arbeitnehmerfreundlich berechnen
Zur Berechnung des Überstundenzuschlags gibt es verschiedene konkurrierende Methoden. Aus tarifrechtlicher Sicht muss nur die tatsächlich gearbeitete Zeit zugrunde gelegt werden. Urlaub, Krankheit und so weiter werden demnach nicht berücksichtigt. Bei der Schütze + Seifert GmbH & Co. KG läuft das anders: „Wir rechnen die bezahlten Fehlzeiten mit rein. In der Regel kommt so ein höherer Zuschlag zum Tragen“, so Matthias Seifert.

4. Keine Pfändungsgebühren
Gerade bei externen Mitarbeitern der geringeren Einkommensstufe komme es gelegentlich vor, dass beispielsweise aufgrund nicht bezahlter Handyrechnungen Lohn gepfändet werde. Sven Pöttgen: „Geht ein Lohnpfändungsantrag bei uns ein, müssen die Sachbearbeiter den entsprechenden Wert berechnen, das Ganze richtig schlüsseln und so weiter. Viele Personaldienstleister verlangen dafür vom betroffenen Mitarbeiter eine Gebühr. Wir bearbeiten das gebührenfrei. Der betroffene Kollege hat es in der Regel schon schwer genug!“

5. Auf Belastungsanzeigen verzichten
Scheidet ein Zeitarbeitnehmer aus dem Unternehmen aus, stellt sich die Frage: Was passiert mit Materialien wie der persönlichen Schutzausrüstung (PSA), die ihm zur Verrichtung der Arbeit zur Verfügung gestellt wurden? „Grundsätzlich könnten wir eine Belastungsanzeige machen, wenn wir die Gegenstände nicht zurückbekommen. Tun wir aber nicht. Wenn uns ein Mitarbeiter verlässt, behält er diese Dinge“, erklärt Sven Pöttgen. Gleiches gilt zum Beispiel auch für den Staplerschein oder G-Untersuchungen, die die Schütze + Seifert GmbH Co .KG Mitarbeitern bezahlt hat: „All das wird von uns nicht belastet. Einzig Gegenstände, die dem Kundenunternehmen gehören, belasten wir, wenn sie einbehalten werden.“

6. Gebührenfreie Darlehen für Mitarbeiter
Wenn die Bank Mitarbeitern der Schütze + Seifert GmbH Co. KG den Dispo sperrt, hilft der Personaldienstleister mit Darlehen weiter. „Was gesetzlich möglich ist, machen wir – und berechnen dabei keine Gebühren oder Zinsen“, betont Matthias Seifert. Ob er mit diesem großzügigen Angebot schon mal auf die Nase gefallen ist? „Im Laufe der Jahre nur einmal. Der mit dem Darlehen bedachte Mitarbeiter ist nicht mehr aufgetaucht. Aber diesem Einzelfall stehen zahlreiche positive Beispiele gegenüber“, resümiert Seifert.

Matthias Seifert (links) und Sven Pöttgen vom Personaldienstleister Schütze + Seifert

7. Feelgood-Manager in jeder Niederlassung
Werden in der heutigen Zeit Arbeitsverträge geschrieben, ist das inzwischen ein großes Prozedere: „Neu eingestellter Mitarbeiter werden von den ganzen Informationen förmlich erschlagen. Deswegen kriegen Sie von uns ein kurzes Handout überreicht, das alles Wichtige zusammenfasst“, erklärt Sven Pöttgen. Außerdem plant der Verwaltungsleiter, künftig in jeder Filiale einen Feelgood-Manager zu installieren, der sich Zeit für die Mitarbeiter nimmt und bei Fragen für sie da ist: „So wollen wir noch näher an unsere Mitarbeiter heranrücken und ihre Bedürfnisse noch besser auffangen.“

8. Vorteilsprogramm für Mitarbeiter
Alle Mitarbeiter des Personaldienstleisters können sich über ein Vorteilsportal Rabatte bei vielen Marken und Services für den Arbeitsalltag sichern. „Wir haben die Rückmeldung erhalten, dass viele unserer Leute das Angebot gerne nutzen“, berichtet Sven Pöttgen. Darüber hinaus sei er gerade dabei, ein regionales Partnernetzwerk aufzubauen: „Wir kooperieren seit wenigen Wochen mit zwei regionalen Sportgeschäften, bei denen unsere Mitarbeiter einen 15-prozentigen Rabatt erhalten.“

9. Gebührenfreie Sportangebote
Apropos Sport: Schütze + Seifert bietet allen interessierten Mitarbeitern die Möglichkeit, an Firmenläufen teilzunehmen, die in der Nähe der Niederlassungen stattfinden. „Wenn der Lauf in die Arbeitszeit fällt, wird er den Teilnehmern vergütet“, sagt Matthias Seifert. Zudem komme einmal pro Woche eine Yoga-Trainerin in die Niederlassung Würzburg und biete gebührenfreie Kurse an.

10. Greifbare Verwaltung
Nicht nur in der Hauptverwaltung, sondern auch in den Niederlassungen sind die Verantwortlichen von Schütze + Seifert stets persönlich ansprechbar und dienen den Mitarbeitern bei Bedarf als Schnittstelle zu den Behörden: „Von ‚A‘ wie Ausländerbehörde über ‚S‘ wie Steuerhilfe bis ‚Z‘ wie Zusatzversicherung. In den vergangenen rund 25 Jahren haben wir einiges erlebt – und versuchen bis heute immer zu helfen, wenn wir es können“, so Matthias Seifert.

Fazit

Ziel dieses Beitrages ist es nicht, dass Sie, der Leser, die beschriebenen Maßnahmen unhinterfragt übernehmen. Sie haben sich im Laufe der Jahre für die Schütze + Seifert GmbH Co. KG bewährt, passen aber nicht automatisch zu Ihrem Unternehmen. Vielmehr soll der Text Sie dazu anregen, das eigene unternehmerische Handeln zu reflektieren – und vielleicht ja Möglichkeiten zu finden, die Sie zu einem attraktiveren Arbeitgeber werden lassen. Für das Image der Branche kann das nur förderlich sein.


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