Wird das Beschäftigungsverbot für Drittstaatsangehörige geprüft?
Bundesagentur für Arbeit I 28. April 2023
In Bezug auf das heißdiskutierte Beschäftigungsverbot von Drittstaatsangehörigen in der Zeitarbeit könnte es demnächst neue Entwicklungen geben. Zum Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung empfehlen die Fachausschüsse des Bundesrates folgende Stellungnahme: „Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Aufhebung des Verbots der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Leiharbeitnehmer in § 40 Absatz 1 Nummer 2 AufenthG zu prüfen.“ Als Grund nennen die Fachausschüsse unter anderem die Herausforderungen, die vor allem für kleine und mittlere Unternehmen mit der Rekrutierung von Fachkräften aus Drittstaaten verbunden sind.
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