Unternehmensverkauf und Zeitarbeit: EuGH prüft Höchstdauerregelung
01. Oktober 2024 | Süddeutsche Zeitung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Klärung bei der Berechnung der Höchstdauer von Zeitarbeitsverhältnissen im Falle eines Unternehmensverkaufs gebeten. Auslöser ist ein Fall, bei dem ein Zeitarbeiter im Logistikbereich über die gesetzliche Höchstdauer hinaus beschäftigt wurde und nun eine Festanstellung fordert. Sein Argument: Trotz des Verkaufs des Logistikbereichs müsse der Entleiher als derselbe betrachtet werden. Das Unternehmen widerspricht und sieht die Überlassungsdauer nach dem Verkauf als neu beginnend an. Eine Entscheidung wird nun vom EuGH erwartet – in der Zwischenzeit hat das BAG das Verfahren ausgesetzt.