Unbedenklichkeitsbescheinigung wieder online verfügbar
1. März 2024 | GVP
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ist seit dem 1. März 2024 wieder über das VBG-Online-Kundenkonto verfügbar. Wie der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) mitteilt, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung von entscheidender Bedeutung für Personaldienstleistungsunternehmen, da sie die ordnungsgemäße Anmeldung und Versicherung der Mitarbeitenden bei der Berufsgenossenschaft (BG) nachweist. Unternehmen, die Zeitarbeitsfirmen beauftragen, sind verpflichtet, deren Zuverlässigkeit zu überprüfen, was auch die regelmäßige Zahlung von Abgaben einschließt. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen haben eine begrenzte Gültigkeitsdauer und müssen daher regelmäßig erneuert werden.