19.06.2024

Text- statt Schriftform: Bundeskabinett beschließt Formulierungshilfe für den Änderungsantrag

19. Juni 2024 | Bundesministerium der Justiz

Das Bundeskabinett hat am 19. Juni beschlossen, die Schriftform bei Arbeitnehmerüberlassungsverträgen zwischen Kundenbetrieben und Zeitarbeitsfirmen durch die Textform zu ersetzen. Hierzu wurde eine Formulierungshilfe verabschiedet, die in das aktuelle parlamentarische Verfahren zum Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) eingebracht wird und somit Teil des Gesetzesvorhabens wird. Nun müssen zuerst der Bundestag und danach der Bundesrat zustimmen, bevor die entsprechende Änderung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft treten kann. „Diese Änderung bringt Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Künftig kann ein Arbeitsvertrag in der Regel vollständig digital abgeschlossen werden, zum Beispiel per E-Mail. Das spart Zeit und Kosten - und zeigt die richtige Richtung auf: Digitale Dienste statt analoger Altlasten“, erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann.

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