Telefonische Krankschreibung ist wieder möglich
Gemeinsamer Bundesausschuss | 7. Dezember 2023
Wie vergangene Woche angekündigt, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 7. Dezember in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, dass die Krankschreibung per Telefon ab sofort wieder möglich ist. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass der Patient in der jeweiligen Arztpraxis bereits bekannt ist und keine schwerwiegende Symptomatik vorliegt. In diesem Fall kann die Ärztin bzw. der Arzt eine Erstbescheinigung für bis zu fünf Kalendertage erstellen.