Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischverarbeitung tritt in Kraft
BAP | 27. Juli 2021
Nachdem sich die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und die Landesarbeitgeberverbände der Fleischindustrie vor wenigen Wochen auf einen Tarifvertrag geeinigt hatten, ist dieser nun in Kraft getreten. Damit wird die Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischverarbeitung geregelt. In diesem Bereich ist der Einsatz von Zeitarbeitskräften noch befristet bis zum 31. März 2024 erlaubt, sofern Tarifverträge Anwendung finden. Mitglieder des BAP können den Vertrag auf der Verbandswebsite herunterladen.
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