Sonderzahlungen für Zeitarbeitnehmende steigen
28. Mai 2024 | personalordner.de
Laut den aktuellen BAP-/iGZ-Tarifverträgen erhalten Zeitarbeitnehmende nach einer Anstellungsdauer von mehr als sechs Monaten Urlaubsgeld. Seit diesem Jahr steigt dieses entsprechend der Erhöhung der Gehälter der Entgeltgruppe 4 (EG 4) um 3,5 Prozent. Somit sind nun 207 Euro nach sechs Monaten, 310,50 Euro nach zwei Jahren und 414 Euro nach vier Jahren Betriebszugehörigkeit fällig. Gewerkschaftsmitglieder erhalten zusätzlich einen Urlaubsbonus, der bei 258,75 Euro (nach sechs Monaten), 362,25 Euro (nach zwei Jahren) und 517,50 Euro (nach vier Jahren) liegt. Auch das Weihnachtsgeld und der weihnachtliche Gewerkschaftsbonus steigen entsprechend der Tarifdynamik der EG 4, die zum 01.10.24 um weitere 3,7 Prozent erhöht wird.