Regelung für Mehrarbeitszuschläge nicht mit EU-Recht vereinbar
BAP | 04. Januar 2022
Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Zeitarbeitenden bei der Berechnung von Zuschlägen für Überstunden gestärkt. Im Speziellen betrifft das Regelungen in Tarifverträgen, wonach in Anspruch genommener bezahlter Jahresurlaub bei der Kalkulation von Mehrarbeitszuschlägen nicht berücksichtigt wird. Das verstößt laut aktuellem Urteil gegen EU-Recht. In seiner Urteilsbegründung betonte das EU-Gericht, dass folgende Gefahr bestünde: Der Arbeitnehmende könnte in einem Monat, in dem er Überstunden gemacht habe, bezahlten Urlaub nehmen. Dieser solle jedoch dem Arbeitnehmenden dazu dienen, Zeit zur Erholung zu haben. Damit muss nun der Manteltarifvertrag für die Zeitarbeit angepasst werden.
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