Qualifizierungsgeld wird ab April 2024 eingeführt
15.01.2024 │ Bundesagentur für Arbeit
Ab dem 1. April 2024 tritt das Aus- und Weiterbildungsgesetz in Kraft, welches unter anderem ein neues Förderinstrument einführt: das Qualifizierungsgeld. Die Entgeltersatzleistung ist an das Kurzarbeitergeld angelehnt und beträgt 60 (bzw. 67) Prozent des bisherigen Nettoentgelts. Das Qualifizierungsgeld soll nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit Arbeitnehmenden in Branchen, die vom Strukturwandel betroffen sind, eine gezielte Freistellung für Weiterbildungsmaßnahmen ermöglichen.