12.03.2025

Neues Merkblatt für die Zeitarbeit

12. März 2025 | Bundesagentur für Arbeit

Das „Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer“ bietet einen schnellen Überblick über Rechte und Pflichten der Zeitarbeitnehmer*innen. Nun wurde es von der Bundesagentur für Arbeit textlich grundlegend überarbeitet und angepasst. 

Das Merkblatt enthält wichtige Informationen für Zeitarbeitskräfte und muss in verständlicher Form, gegebenenfalls in der jeweiligen Muttersprache, vom Arbeitgeber vorgelegt werden. Personaldienstleister sind verpflichtet, das Dokument in aktueller Fassung bei Vertragsabschluss bereitzustellen. 

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