21.06.2023

Neuer Verband und Inflationsausgleichsprämie: Die Woche im Überblick

  • Lange hat die Branche auf diesen Termin hin gefiebert, heute war endlich der entscheidende Tag: Die Mitglieder der beiden bestehenden Verbände BAP und iGZ haben darüber abgestimmt, ob die Branche künftig nur noch mit einer Stimme sprechen soll. Und die Antwort war klar und deutlich: Ja!
  • Damit wird der 21. Juni 2023 als ein Meilenstein in die Geschichte der Personaldienstleistung eingehen.
  • Doch im Laufe der vergangenen Woche gab es noch mehr brandaktuelle News. So haben sich die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), bestehend aus BAP und iGZ, und die IG Metall nach monatelangen zähen Verhandlungen nun doch noch geeinigt.
  • Die wichtigsten Meldungen der Woche haben wir für Sie im Überblick.

**Update vom 21.06.2023, 17:19 Uhr**

Mittlerweile wurde seitens BAP in einer Presseinformation offiziell bestätigt, dass Christian Baumann und Sebastian Lazay den neuen Verband führen werden:

„Durch die Verschmelzung von BAP und iGZ entsteht mit dem GVP ein gemeinsamer Verband mit starker Stimme, der für die Branche ungemein wichtig ist. Denn er ist genau die passende Antwort auf die vor uns liegenden gewaltigen Herausforderungen, da wir hierdurch unsere Durchschlagskraft gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit spürbar erhöhen können“, erklärt der iGZ-Bundesvorsitzende Christian Baumann. Er wird künftig als GVP-Präsident den neuen Verband gemeinsam mit seinem Stellvertreter Sebastian Lazay führen, der gegenwärtig an der Spitze des BAP steht. Dieser betont: „Dank des Zusammenschlusses können wir unsere Stärken bündeln und unter dem gemeinsamen Dach neue innovative Impulse für die künftige Arbeit der Personaldienstleister geben. Der GVP wird so zum optimalen Partner für seine Mitglieder in einer Zeit, in der sich insbesondere die Arbeitswelt in einem rasanten Wandel befindet.“

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**Originalbeitrag vom 21.06.2023, 17:00 Uhr**

Heute stimmten die BAP- und iGZ-Mitglieder im Rahmen der jeweiligen Mitgliederversammlung für einen neuen, gemeinsamen Verband, der nun voraussichtlich unter dem Namen „Gesamtverband der Personaldienstleister e. V.“ (GVP) gegründet werden kann. Bei der iGZ-Abstimmung erreichte das Vorhaben eine Zustimmungsquote von 100 Prozent: Alle 182 Mitglieder sprachen sich für die Neugründung aus. Wie geht es jetzt weiter und wie wird die neue Organisation strukturiert sein?

Mögliche Aufstellung an der Spitze des neuen Verbands

Vor einigen Wochen hatte der BAP bereits erste Grafiken mit der möglichen Ehrenamtsstruktur veröffentlicht. In der aktuellen Ausgabe des iGZ-Magazins „ZdDirekt!“ wiederum findet sich eine Übersicht der möglichen Besetzung an der Spitze:

Präsident & Vizepräsident:
Christian Baumann und Sebastian Lazay

Hauptgeschäftsführer & Stellvertreter:
Florian Swyter und Martin Dreyer

Präsidium:
Andreas Dinges, Dr. Timm Eifler, Ingrid Hofmann, Sven Kramer, Martin Liebert, Mirjam Rienth, Walter Schäfer, Hugo Schmitt, Jan Ole Schneider, Ute Schoras, Irene Schubert, Ulrike Schwarzer

Diese Struktur wurde zwar noch nicht offiziell bestätigt, doch sie gibt einen ersten Überblick der möglichen Positionen und Funktionen auf der Leitungsebene. Weitere Details rund um die Pläne für den neuen Verband, darunter beispielsweise zur den geplanten Mitgliedsbeiträgen, hatten wir bereits in diesem Blogbeitrag zusammengefasst.

 

Einigung im Tarifstreit: Inflationsprämie für Zeitarbeitskräfte in der Metall- und Elektrobranche

Nach zähen und langwierigen Verhandlungen, die seitens IG Metall zwischenzeitlich sogar für gescheitert erklärt wurden, gab es hinsichtlich des Tarifvertrags über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) nun doch eine Einigung – und zwar in letzter Minute. Der Vertrag war seitens IG Metall nämlich zum 30. Juni 2023 gekündigt worden.

Darauf haben sich die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), bestehend aus BAP und iGZ, und die IG Metall geeinigt:

  • Zeitarbeitskräfte erhalten eine steuer- und abgabefreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2.300 Euro.
  • Die Prämie wird ab 2024 in monatlichen Raten ausgezahlt. Im Januar erhalten die Beschäftigten 300 Euro, von Februar bis November 2024 jeweils 200 Euro.
  • Alle Zeitarbeitskräfte, die mindestens fünf Monate bei ihrer Zeitarbeitsfirma beschäftigt sind und mindestens einen Monat in einem Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie im Einsatz sind, haben Anspruch auf die Prämie.
  • Darüber hinaus wurden Verbesserungen bei den Branchenzuschlägen vereinbart: Ab dem 1. September 2023 erhalten die Beschäftigten einen Zuschlag in Höhe von 15 Prozent auf das Grundentgelt bereits ab dem ersten Einsatztag statt erst nach sechs Wochen wie bisher.

Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis Ende 2024.

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