Neue verbandliche Serviceleistung anlässlich des Hinweisgeberschutzgesetzes
BAP| 10. Juli 2023
Laut des am 02. Juli neu in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) müssen Unternehmen ab einer Mitarbeiterzahl von 50 eine interne Meldestelle für Hinweisgeber oder sogenannte Whistleblower einrichten. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro. Die gesetzeskonforme Umsetzung in den Betrieben ist mit hohen Kosten und Ressourcenverbrauch verbunden. Anlässlich dessen arbeiten beide Branchenverbände iGZ und BAP – künftig gemeinsam als GVP – derzeit an einem exklusiven und kostengünstigen Digital-Tool-Angebot, in dem alle eingegangenen Hinweise zentral bearbeitet werden können, und dann die jeweilige Fallbearbeitung von den Verbänden finanziert wird. Die Verbände wollen die Lösung zeitnah ihren Mitgliedern vorstellen.