16.08.2024

LAG Düsseldorf: Arbeitgebende müssen Bewerber*innen über Online-Recherche informieren

16. August 2024 | jura.cc

Arbeitgebende durchsuchen oft Google und soziale Medien, um Bewerber*innen besser einzuschätzen. Wie können Datenschutzrechte dabei gewahrt werden? Am 10. April 2024 entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf, dass Arbeitgebende verpflichtet sind, Kandidat*innen darüber zu informieren, wenn sie deren Online-Daten recherchieren. Das Urteil bezieht sich konkret auf einen Fall, in dem der Arbeitgeber eine nicht rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung des Klägers in den Auswahlprozess einbezog, ohne den Betroffenen darüber zu informieren oder ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Das Gericht erkannte darin einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und sprach dem Kläger eine Entschädigung von 1.000 Euro zu.

Mehr dazu ...

Kategorien

Kontakt

0911974780 info@kontext.com