Kurzarbeitergeld: Zeitarbeit wird ausgeschlossen
Berater der Zeitarbeit | 18. Februar 2022
Nachdem vergangene Woche das Bundeskabinett den Vorschlag vorgebracht hatte, die Regelung zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni zu verlängern, wurde dieser nun vom Bundestag bestätigt – inklusive der Tatsache, dass die Verlängerung nicht für die Zeitarbeit gilt. Darüber berichtet nun Edgar Schröder. Der Berater der Zeitarbeit geht auf die Meinungen der einzelnen Fraktionen nach der 2./3. Lesung des Bundestages ein. Die Unionsfraktion hatte demnach für Gleichbehandlung in allen Bereichen und somit für den Erhalt der Regelung für die Zeitarbeitsbranche plädiert, die anderen Fraktionen wiederum dagegen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN argumentierte mit dem Fachkräftemangel, denn „es erscheine nicht sinnvoll, [...] Leiharbeitskräfte im Rahmen von Kurzarbeitergeldregelungen zu binden [...]“.
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