05.09.2022

Kurzarbeitergeld-Regelung soll auch für die Zeitarbeit verlängert werden

iGZ | 05. September 2022

Ein aktueller Referentenentwurf sieht die Verlängerung der erleichterten Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld bis Ende des Jahres vor. Nach Angaben des iGZ ist auch die Zeitarbeit im Entwurf berücksichtigt. Zudem soll die Verordnungsermächtigung zur Öffnung des Kurzarbeitergeldes für die Zeitarbeit in § 11a AÜG bis Mitte 2023 verlängert werden.

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