20.09.2021
Kurzarbeitergeld: Regelung bis Ende des Jahres verlängert – auch für die Zeitarbeit
BMAS | 20. September 2021
Das Bundeskabinett hat die Vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung beschlossen. Somit gelten bis zum Ende des Jahres weiterhin ein erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld sowie die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber. Die Regelung schließt Zeitarbeitskräfte ein – auch dann, wenn der Verleihbetrieb Kurzarbeit nach dem 30. September 2021 einführt.
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