20.09.2021

Kurzarbeitergeld: Regelung bis Ende des Jahres verlängert – auch für die Zeitarbeit

BMAS | 20. September 2021

Das Bundeskabinett hat die Vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung beschlossen. Somit gelten bis zum Ende des Jahres weiterhin ein erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld sowie die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber. Die Regelung schließt Zeitarbeitskräfte ein – auch dann, wenn der Verleihbetrieb Kurzarbeit nach dem 30. September 2021 einführt.

Mehr dazu ...

Kategorien

Kontakt

0911974780 info@kontext.com