Kurzarbeit-Regelung wird voraussichtlich nicht für die Zeitarbeit verlängert
Bundesregierung | 09. Februar 2022
Einer aktuellen Meldung auf der Website der Bundesregierung zufolge soll die aktuell geltende Sonderregelung zum Bezug von Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden – scheinbar allerdings mit Ausnahme der Zeitarbeit. Die Branche wird derzeit nicht in Zusammenhang mit der geplanten Verlängerung angeführt. Die endgültige Entscheidung liegt allerdings bei Bundestag und Bundesrat und steht noch nicht fest.
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