10.02.2022

Kurzarbeit-Regelung wird voraussichtlich nicht für die Zeitarbeit verlängert

Bundesregierung | 09. Februar 2022

Einer aktuellen Meldung auf der Website der Bundesregierung zufolge soll die aktuell geltende Sonderregelung zum Bezug von Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden – scheinbar allerdings mit Ausnahme der Zeitarbeit. Die Branche wird derzeit nicht in Zusammenhang mit der geplanten Verlängerung angeführt. Die endgültige Entscheidung liegt allerdings bei Bundestag und Bundesrat und steht noch nicht fest.

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