30.11.2021
Kurzarbeit Null verkürzt den Urlaubsanspruch
Der Spiegel | 30. November 2021
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat in einem aktuellen Urteil verkündet, dass hundertprozentige Kurzarbeit auch weniger Urlaub bedeutet. Damit bestätigt das BAG das zuvor gefällte Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf. Dieses hatte die Klage einer Arbeitnehmerin gegen die Kürzung ihres Urlaubs in Folge von Kurzarbeit Null abgewiesen.
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