22.01.2024

Anspruch auf Krankengeld bleibt bei verspäteter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestehen

 

17.01.2024 │ afp/dpa/aerzteblatt.de

In einem aktuellen Urteil hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel beschlossen, dass gesetzlich Versicherte auch dann Anspruch auf Krankengeld haben, wenn die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verspätet eingereicht wird. Die Entscheidung basiert auf der Einführung der eAU im Jahr 2021 und auf den daraus resultierenden Änderungen. So sind mittlerweile Ärzte für die Übermittlung der Krankmeldungen zuständig und nicht mehr die Beschäftigten selbst. Verzögerungen bei der eAU-Einreichung können laut BSG entsprechend nicht den Versicherten angelastet werden.

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