Kommt die Megafusion BAP + iGZ?
- In den kommenden Wochen stehen die Mitgliederversammlungen des iGZ und BAP an – und das Stichwort „Fusion“ schwebt in der Luft.
- Ein Zusammenschluss beider Branchenverbände wurde schon einmal diskutiert. Damals, im Jahr 2013, entschieden sich die iGZ-Mitglieder jedoch dagegen.
- Kurz vor den Mitgliedsversammlungen am 24. Mai und am 1. Juni greift Branchenexperte Edgar Schröder das Thema auf und gibt seine Einschätzung zu einer möglichen Fusion ab.
Im Februar hat der Bundesvorstand des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) eine Umfrage unter seinen Mitgliedsunternehmen gestartet. Ziel war es, die Stimmung zu einer Fusion von BAP und iGZ zu testen. Ein Paukenschlag, denn bisher gab es aus Münster nur Ablehnung zu dieser Frage.
Von über 3.500 Mitgliedsunternehmen haben ca. 400 Personen an der Umfrage teilgenommen. 47 Prozent beurteilen die Aufnahme von Gesprächen zur Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem BAP unter Einschluss der Möglichkeit der Neugründung eines gemeinsamen Verbandes positiv, ca. 30 Prozent „eher“ positiv und ca. 18 Prozent neutral. Die restlichen fünf Prozent bewerten es tendenziell negativ.
Das Ergebnis der Umfrage ist nicht überraschend. Schon seit vielen Jahren sagen mir die Unternehmer, dass sie sich einen starken Verband wünschen. Einige werden sich vielleicht erinnern, dass ich bereits vor zehn Jahren die Initiative zur Fusion unterstützt habe:
Umso wichtiger und von elementarer Bedeutung ist es, dass unsere Branche nicht länger mit zwei Stimmen spricht. Die Megafusion zwischen BAP und iGZ ist unabdingbare Voraussetzung, wenn die Zeitarbeitsbranche den Eispanzer der politischen Starrköpfigkeit wirksam und nachhaltig mit vereinten Kräften knacken will.
Allerdings sprachen sich seinerzeit am 20. Juni 2013 die iGZ-Mitgliedsunternehmen auf dem Bundeskongress in Münster gegen eine langfristige Fusion mit dem BAP aus und folgten dem iGZ-Vorstandspapier, in dem eine Fusion abgelehnt, eine Kooperation jedoch empfohlen wird. Anders als der iGZ hatte sich eine Woche zuvor, am 13. Juni 2013, die Mitgliederversammlung des BAP in Berlin mit überwältigender Mehrheit für eine Fusion der beiden Verbände ausgesprochen.
Jetzt, knapp eine Dekade später, kommt es zum Turnaround.
Auf der iGZ-Mitgliederversammlung am 24. Mai 2022 wird unter Tagesordnungspunkt 4 der Antrag zur „Verbandsneugründung“ zur Abstimmung eingebracht. Antragsteller sind 43 Mitgliedsunternehmen, deren Geschäftsführer u. a. Ehrenämter im Bundesvorstand, in der Tarifkommission oder auf regionaler Ebene ausüben.
Auf Seiten des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V. (BAP) nimmt man die Initiative offenbar positiv auf. Präsident Sebastian Lazay äußerte sich wie folgt:
„Ich persönlich hoffe darauf, dass die iGZ-Mitglieder das Gemeinsame in den Vordergrund stellen werden und sich für eine weitere Annäherung der Verbände – vielleicht bis hin zu einem Zusammenschluss – aussprechen werden. In den kommenden Wochen und Monaten könnten Weichen für eine Neuaufstellung der deutschen Personaldienstleistungsbranche gestellt werden – mit neuen Chancen für uns alle … “
Zeit der prägenden Entscheidungen
Es wird in den kommenden Wochen richtungsweisende Entscheidungen geben, die die Zeitarbeitsbranche für die kommenden Jahre nachhaltig prägen werden.
Am 24. Mai 2022 und 1. Juni 2022 haben es die Mitgliedsunternehmen von iGZ und BAP auf deren jeweiliger Mitgliederversammlung in der Hand, für den innovativen Prozess unter einem Verbandsdach ihre Stimme zu geben.
Die Folgen einer Fusion gehen über Verbandspolitik und Lobbyarbeit hinaus. Es wäre nur konsequent, wenn am Ende der in diesem Jahr anstehenden Tarifrunde ein einheitliches Tarifwerk stehen würde.