iGZ fordert Textform für Arbeitsverträge
iGZ | 29. August 2023
In einem Eckpunktepapier zum geplanten Bürokratieentlastungsgesetz, welches vom Bundesministerium der Justiz veröffentlicht wurde, sind Neuregelungen zahlreicher Schriftformerfordernisse festgehalten. Dieses Papier nimmt der iGZ zum Anlass und plädiert erneut für einen Ersatz der Schriftform bei AÜ-Arbeitsverträgen, die auf einer Regelung aus dem Jahr 1972 basiert. „Der Ersatz durch Textform würde jegliche Kontrollmöglichkeiten erhalten und zugleich enormen bürokratischen Aufwand beseitigen“, betont der iGZ.