Höhere Tariflöhne in der Zeitarbeit seit März 2025
27. Februar 2025 | GVP
Seit dem 1. März 2025 gelten höhere Tariflöhne in der Zeitarbeit, basierend auf dem Tarifabschluss von 2024 für die Tarifwerke BAP und iGZ, wie der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) berichtet. Die unterste Entgeltgruppe EG1, die als Lohnuntergrenze gilt, liegt jetzt bei 14,53 Euro und damit deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro. Auch die Branchenzuschläge, die derzeit in elf BZ-Tarifverträgen geregelt sind, erhöhen sich. In bestimmten Branchen können Zeitarbeitskräfte Zuschläge von bis zu 67 Prozent auf ihr Grundgehalt erhalten.