Höhere Mindestlöhne und Regelung der Zeitarbeitseinsätze in der Fleischindustrie
NGG | 02. Juni 2021
Vergangene Woche berichteten wir über die vorläufige Einigung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und der Arbeitgeber der Fleischindustrie. Nun stehen die genauen Ergebnisse der Verhandlungen fest. Für die rund 160.000 Beschäftigten gilt voraussichtlich ab dem 1. August 2021 ein Mindestlohn von 10,80 Euro/Stunde. Bis Ende 2023 soll dieser schrittweise bis auf 12,30 Euro angehoben werden. Darüber hinaus haben sich die Parteien darauf geeinigt, dass die Quote der eingesetzten Zeitarbeitskräfte in Mitgliedsunternehmen des Verbandes der Ernährungswirtschaft (VdEW) bei maximal acht Prozent über einen Zeitraum von bis zu vier Monaten liegen darf.
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