31.03.2024

GVP kritisiert Ende der Ausnahmeregelung in der Fleischverarbeitung

31. März 2024 | GVP

Zum 1. April 2024 ist die Ausnahmeregelung ausgelaufen, die es Unternehmen der Fleischverarbeitung ermöglicht hatte, Zeitarbeitskräfte zur Überbrückung saisonaler Spitzen einzusetzen. Dass diese Regelung nicht verlängert und sogar entfristet wurde, kritisiert der GVP scharf. In einer Erklärung auf der Verbandswebsite heißt es dazu: „Ein sektorales Verbot für die Zeitarbeit, wie es seit heute in der gesamten Fleischindustrie gilt, ist immer ein massiver Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit und bedarf daher einer besonderen Begründung. Wenn aber die offizielle Gesetzesevaluation der Bundesregierung keine Gründe für ein solches Verbot feststellt und dieses Verbot trotzdem nicht fällt, ist das verfassungsrechtlich, aber auch europarechtlich mehr als bedenklich.“

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