GVP fordert erneut Ersatz der Schriftform durch die Textform
16. Februar 2024 │ GVP
Der Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP) begrüßt zwar den Entwurf eines vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) der Bundesregierung. Gleichzeitig spricht der Verband in einer Stellungnahme einen Punkt an, der im kürzlich vorgelegten Entwurf nicht enthalten ist. Konkret spricht sich der GVP für den Ersatz des Schriftformerfordernisses für Arbeitnehmerüberlassungsverträge durch die Textform. Die aktuelle Regelung von 1972 ist laut GVP nicht mehr zeitgemäß und berücksichtigt nicht die Digitalisierung.