BAG: Equal-Pay-Urteil ist gefallen!
- Lange wurde sie mit Spannung erwartet, nun ist es soweit: Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Bezug auf die Abweichungen vom Gleichstellungsgrundsatz in der Zeitarbeit ist gefallen.
- Anhand eines Einzelfalls prüfte der 5. Senat des BAG, ob die Normen der Tarifverträge der Zeitarbeit europarechtskonform sind.
- Vor wenigen Minuten wurde das Urteil bekanntgegeben.
Die geltenden Tarifverträge in der Leiharbeit widersprechen nicht dem EU-Recht, entschied der 5. Senat am Mittwoch, den 31. Mai 2023. Damit unterlag eine befristet beschäftigte Zeitarbeitnehmerin aus Bayern auch in der dritten Instanz mit ihrer Klage. Es seien wirksame Regelungen getroffen worden, um vom Gleichstellungsgrundsatz abweichen zu können, so das BAG.
Mehr über die Hintergründe und die ausführliche Begründung berichten wir in Kürze.
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