Gesetzliche Änderungen in der privaten Arbeitsvermittlung
BAP | 04. Januar 2022
2022 ändern sich die Vergütungen für die private Vermittlung von Arbeitskräften. Das ergibt sich aus den Anpassungen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III), die seit dem 1. Januar gelten. Während die Provision für eine Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung um 500 Euro auf 2.500 Euro angehoben wird (bei Langzeitarbeitslosen oder Menschen mit Behinderungen auf 3.000 Euro), dürfen private Arbeitsvermittler*innen künftig keine Vergütung mehr für die Vermittlung in eine geringfügige Beschäftigung vom Arbeitssuchenden verlangen.
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