„Für die Schriftform gibt es keinen Grund mehr!“
- Thorsten Rensing, Geschäftsführer von STAFF RENT, will die Schriftformerfordernis abschaffen und hat hierfür eine Online-Petition eingereicht: Bei 50.000 Mitzeichnern muss sich der Petitionsausschuss mit seinem Anliegen beschäftigen
- Seines Erachtens hatte die Schriftform vor 50 Jahren durchaus Sinn. In der heutigen Zeit behindere sie jedoch das Tagesgeschäft und sorge gerade in der Pflege dafür, dass ganze Aufträge nicht besetzt werden könnten
- Weitere Argumente, die für eine Abschaffung der Schriftform sprechen: Schonung der Ressourcen, ein Mehr an Transparenz und verbesserter Arbeitnehmerschutz
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist 1972, vor 47 Jahren, in Kraft getreten. Seitdem ist es mehr als zehn Mal reformiert worden. Eine Sache hat sich allerdings nie geändert – die Schriftformerfordernis.
Kurz zur Einordnung: Anders als bei der weniger strikten Textformerfordernis, bei der Verträge beispielsweise auch per E-Mail übersendet werden können, muss der Vertrag bei der Schriftformerfordernis händisch unterzeichnet sein. In der Regel läuft das auf einen postalischen Versand hinaus. Oder auf eine qualifizierte elektronische Signatur (QES). Die unterscheidet sich von einer ‚normalen‘ digitalen Signatur dadurch, dass sie eindeutig Personen zugeordnet werden kann (die vier Arten der elektronischen Signatur in der Übersicht). Das ist übrigens auch der Nachteil. Ist diese eine Person nämlich nicht im Hause, hilft eine QES nicht weiter. Im Gegenteil: Ich versende ein Dokument und weiß nicht, ob mein Gegenüber das Dokument gegenzeichnet, bevor der Auftrag beginnt. Bei Anfragen ohne Zeitdruck hilft die QES, Porto zu sparen und den Postweg zu umgehen. Bei Vorgängen, die zeitlich Druck auf dem Kessel haben (siehe die weiter unten beschriebenen Beispiele aus der Pflege), ist sie, genauso wie die Schriftform, unbrauchbar – weil ich den genauen Zeitpunkt der tatsächlichen Unterschrift der Gegenseite nicht bestimmen kann.
„Vor 50 Jahren hatte die Schriftform einen Sinn“
Blicken wir aber zunächst kurz zurück auf das Jahr 1972: In München finden die Olympischen Spiele statt. Der erste Honda Civic wird in Japan auf den Markt gebracht. Politisch erschüttert die Watergate-Affäre Amerika. In Deutschland gewinnt die SPD mit 45,8 Prozent die vorgezogenen Neuwahlen. Die 8,4 Prozent der FDP führten zur sozialliberalen Koalition. Computer und Internet sind Zukunftsmusik. Selbst das Fax wird erst in zwei Jahren auf den Markt kommen. Es gab nur das geschriebene Wort und die Sprache.
Vor fast 50 Jahren war es absolut sinnvoll, die Schriftform für Verträge zu fordern, die auf dem Willen dreier verschiedener Parteien beruhten. Wirksame Kontrollen wären ansonsten schlicht nicht möglich gewesen.
Damals – vor fast 50 Jahren – war es absolut sinnvoll, die Schriftform für Verträge zu fordern, die auf dem Willen dreier verschiedener Parteien, dem Arbeitnehmer, dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Kundenunternehmen, beruhten. Wirksame Kontrollen wären ansonsten schlicht nicht möglich gewesen.
„In der Pflege können ganze Aufträge nicht besetzt werden“
Springen wir wieder in die Gegenwart. Das Fax ist mittlerweile eine quasi ausgestorbene Übergangstechnologie. E-Mails, WhatsApp- und Push-Nachrichten beherrschen den Markt. Überweisungen dauern nicht mehr Tage, sondern geschehen in Echtzeit. Pakete, die wir im Internet bestellen, sind am Folgetag da. In Sekunden ist das passende Hotelzimmer am Reiseziel gebucht. Und all das geschieht – ja, richtig – mit der Textform! Sie ist längst von der Sonderform zum Regelfall geworden.
Nur die Zeitarbeit – eine Branche, die Flexibilitätsmotor der Wirtschaft ist und von der unsere Politikerinnen und Politiker gebetsmühlenartig behaupten, dass sie „Auftragsspitzen abfangen und Unternehmen unterstützen soll“ – wird mit der Schriftform ausgebremst. Das ist widersinnig! Diese sinnlose Norm stellt ein so großes Hindernis dar, dass in Kundenbetrieben, gerade im Bereich der Pflege, ganze Aufträge nicht besetzt werden können.
Nach dem Warum möchte ich an dieser Stelle nicht fragen. Vielmehr will ich Ihnen Gründe mit auf den Weg geben, die zeigen, wie sinnvoll es ist, die strenge Schriftformerfordernis für die Zeitarbeit abzuschaffen.
Erstens: Ressourcenschonung
Wie weiter oben beschrieben: Wer der Schriftform ohne digitale Signatur gerecht werden will, muss entweder persönlich zu den beteiligten Parteien fahren, den Vertrag unterschreiben lassen und ihn wieder mitnehmen. Oder er sendet den unterschriebenen Vertrag per Post und hofft, ihn in den Folgetagen zurückzubekommen. Die Folge: verschwendete Ressourcen! Jede Menge Papier, jede Menge Benzin. Und jede Menge Zeit – in der Regel dauert der Vorgang mindestens zwei Werktage. Ein Unding, wenn man Krankheiten in hochsensiblen Bereichen wie Pflege, Erziehung oder Atomreaktoren ausgleichen soll.
Zweitens: Transparenz
Die Branche unterliegt der Prüfungshoheit der Bundesagentur für Arbeit (BA). Um zuverlässig arbeiten zu können, ist aber eine transparente Abfolge der Ereignisse notwendig. Immer wieder möchten Beamte daher neben dem Datum auch eine Uhrzeit wissen, um sehen zu können, ob korrekt gearbeitet wurde. In der Schriftform ist das schlicht lächerlich: „Lieber Kunde, das Datum reicht uns nicht. Bitte tragen Sie die Uhrzeit ein!“ In der Textform hingegen ist der Übertragungszeitpunkt auf die Sekunde festgelegt. Übrigens könnten so die Reisezeiten der Prüfteams auf Null gesetzt und deutlich mehr digitale Prüfungen durchgeführt werden. Denn: Es müsste nicht geschaut werden, ob das Papier wirklich vorliegt und nicht nur gescannt wurde. Für die Sozialversicherung sind digitale Prüfungen Standard. Bei der BA – Stand jetzt – schlicht unmöglich.
Drittens: Das Europäische Recht
Artikel 4 (1) der Richtlinie 2008/104/EG vom 19. November 2008 über Leiharbeit besagt unter der Überschrift „Überprüfung der Einschränkungen und Verbote“: „Verbote oder Einschränkungen des Einsatzes von Leiharbeit sind nur aus Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt; hierzu zählen (…) der Schutz der Leiharbeitnehmer, (…) Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz [sowie] die Notwendigkeit, das reibungslose Funktionieren des Arbeitsmarktes zu gewährleisten und eventuellen Missbrauch zu verhüten.“
All das tut das AÜG und daher ist seine Existenz richtig und wichtig. An dieser Stelle übrigens schöne Grüße an Jens Spahn!
Die Schriftformerfordernis trägt in der heutigen Zeit aber nicht nur gar nichts mehr dazu bei, sondern sie behindert durch ihre Langsamkeit das Ziel des Arbeitnehmerschutzes. Aus Formgründen können Aufträge nicht besetzt werden – Arbeitsüberlastung beim Kunden, Unterbeschäftigung bei den Zeitarbeitsunternehmen – und Kollegen müssen entweder Überstunden leisten oder bleiben ohne Auftrag.
Fazit
„Wir treiben den Abbau von Bürokratie weiter voran und stärken damit die Wirtschaft. Deshalb wollen wir für diese durch Entlastungen neue Freiräume für ihr Kerngeschäft und neue Investitionen schaffen.“ Und: „Wir wollen die kreativen Potenziale in Deutschland mobilisieren und die Chancen der Digitalisierung nutzen.“
Wissen Sie, wo das steht? Genau, im aktuellen Koalitionsvertrag. Nehmen die Politiker diese Vorgaben ernst, muss die Schriftformerfordernis in der Evaluation berücksichtigt werden. So jedenfalls ist der Koalitionsvertrag ein Feigenblatt. Die schnellste Branche auf dem Markt sollte auch die schnellsten technischen Möglichkeiten an die Hand bekommen, oder? Dabei muss der Schutz der Mitarbeiter zweifelsohne weiter im Zentrum stehen. Ideologische Gründe dürfen aber nicht länger dafür sorgen, dass eine Branche ausgebremst wird. Gründe für die Schriftform gibt es schlichtweg keine mehr.
Bitte unterstützen Sie diese Petition gegen die Schriftformerfordernis. Jeder Mitzeichner ist wichtig, denn erst ab 50.000 Unterschriften muss sich der Petitionsausschuss mit diesem Anliegen beschäftigen. Nur dann wird es in der Evaluation überhaupt eine Rolle spielen.
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