01.08.2024

Feiertagszuschlag: Regelmäßiger Arbeitsort entscheidend

01. August 2024 | tagesschau

Wie die tagesschau berichtet, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich über die Feiertagsregelung für Beschäftigte der Bundesländer mit wechselnden Arbeitsorten entschieden. Konkret ging es um einen Mitarbeiter aus NRW, der an Allerheiligen für eine Fortbildung in Hessen war. Wie das BAG urteilte, hatte er Anspruch auf den Feiertagszuschlag, obwohl Allerheiligen in Hessen kein Feiertag ist. Das BAG stellte klar, dass es für einen Anspruch auf Feiertagszuschläge im öffentlichen Dienst auf den regelmäßigen Arbeitsort, in diesem Fall NRW, ankommt. Diese Regelung gilt jedoch nur für den Tarifvertrag der Länder und nicht für andere Bereiche.

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