21.06.2021
EuGH soll über die Zulässigkeit der Personal-Auslagerung im öffentlichen Dienst entscheiden
Haufe.de | 21. Juni 2021
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ersucht. Dieser soll nun klären, ob Personal im öffentlichen Dienst ausgelagert werden darf oder ob dies gegen EU-Gesetze verstößt. Zuvor hatte ein Beschäftigter eines Krankenhauses geklagt, dessen Aufgaben im Rahmen einer Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD dauerhaft auf eine Service-GmbH ausgelagert wurden.
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