16.06.2021

EuGH prüft, ob der Gesamtschutz in der deutschen Zeitarbeitsbranche gewährleistet ist

iGZ | 16. Juni 2021

Im vergangenen Jahr hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit mehreren Klagen auf Equal Pay in der Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt. Dabei hatten die Kläger jeweils europarechtliche Argumente als Begründung genannt und sich auf die EU-Zeitarbeitsrichtlinie berufen. Diese erlaubt tarifliche Abweichungen, sofern das „Gesamtschutzniveau für Zeitarbeitnehmer gewährt bleibt“. Nun hat sich das BAG an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt und um Klärung gebeten, was die EU unter „Gesamtschutz“ genau versteht. Von der Entscheidung des EuGH hängt unter anderem  ab, wie die BAG-Urteile in den Equal-Pay-Klagen letztlich ausfallen.

Mehr dazu ...

Kategorien

Kontakt

0911974780 info@kontext.com