EuGH: Lange Überlassungsdauer erfordert objektive Erklärung
Die Rheinpfalz | 09. September 2021
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein neues Gutachten vorgelegt, das Richterinnen und Richtern bei der Entscheidungsfindung in Sachen Überlassungsdauer helfen soll. Demnach braucht es eine objektive Erklärung, wenn Zeitarbeitskräfte mehrmals in Folge an das gleiche Einsatzunternehmen vermittelt werden. Auslöser war die Klage eines Arbeitnehmers, der insgesamt fünf Jahre lang bei Daimler tätig war und anschließend auf eine Festanstellung geklagt hatte.
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