12.05.2023
Entscheidung im "Gesamtschutzverfahren" steht an
BAP I 12. Mai 2023
Für den 31.05.2023 wurde vom Bundesarbeitsgericht ein Entscheidungstermin in einem Verfahren anberaumt, das unmittelbare Auswirkungen auf das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) haben könnte – konkret der darin verankerten Abweichungsmöglichkeit vom Gleichstellungsgrundsatz durch Tarifverträge. Diese können erhebliche Konsequenzen für die Zeitarbeitsbranche haben, über die der BAP in seinem Rundschreiben informiert.
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