28.03.2022

Diese Gesetzesänderungen treten zum 1. April in Kraft

Finanzen | 28. März 2022

Zum 1. April treten mehrere Gesetzesänderungen und -neuerungen in Kraft. Unter anderem müssen Arbeitnehmende in Kurzarbeit die Sozialversicherungsbeiträge wieder selbst bezahlen. Darüber hinaus ist eine Coronaprämie des Arbeitgebers wieder steuerpflichtig. Für die Zeitarbeit von besonderer Bedeutung ist die Erhöhung des Mindestlohns von 10,45 Euro auf nun 10,88 Euro. Die Personaldienstleistungsbranche ist damit ihrer Zeit voraus, denn der allgemeine Mindestlohn steigt im Juni auf zunächst 10,45 Euro, bevor dann im Oktober die angekündigte Erhöhung auf 12 Euro in Kraft tritt.

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