04.06.2021

Der Europäische Gerichtshof stärkt den Sozialschutz ausländischer Zeitarbeitskräfte

MDR | 03. Juni 2021

Zeitarbeitskräfte aus anderen EU-Staaten, die in Deutschland eingesetzt werden, unterliegen der deutschen Sozialversicherung, wenn ein nennenswerter Teil der Arbeit hierzulande ausgeführt wird. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hervor. Demnach reicht es nicht aus, wenn ein Personaldienstleister mit Sitz im Ausland die Arbeitskräfte dort auswählt und einstellt. Die grenzüberschreitende Praxis könne sonst dazu führen, dass Firmen sich extra in Ländern mit niedrigen Sozialstandards niederlassen, begründete der EuGH seine Entscheidung.

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