14.11.2022

Branchenverbände beantragen Allgemeinverbindlichkeit der Zeitarbeits-Mindestlöhne

Personalorder | 14. November 2022
Die beiden Arbeitgeberverbände der Zeitarbeitsbranche, BAP und iGZ, haben beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragt, dass die von ihnen abgestimmten gemeinsamen Mindestlöhne in der Branche allgemeingültig sind. In der Folge hat das Ministerium nun eine entsprechende Verordnung veröffentlicht, die voraussichtlich zeitnah in Kraft tritt. Darin sind die Mindestlöhne festgelegt, die jedem Zeitarbeitnehmenden zustehen sollen: 12,43 Euro pro Stunde ab Inkrafttreten, 13 Euro pro Stunde ab dem 1.3.2023 und 13,50 Euro pro Stunde ab dem 1.1.2024.

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