BEG IV passiert Bundesrat
18. Oktober 2024 | GVP
Nachdem das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) am 18. Oktober 2024 nun auch vom Bundesrat verabschiedet wurde, steht dem Ersatz der Schrift- durch die Textform bei Arbeitnehmerüberlassungsverträgen nichts mehr im Wege. Die Änderung, die vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen zugutekommt, soll ab Januar 2025 in Kraft treten. Dadurch können Verträge künftig schneller und einfacher abgeschlossen werden, was den Verwaltungsaufwand deutlich reduziert und den Prozess flexibler gestaltet.