BEG IV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
30. Oktober 2024 | GVP
Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) ist am 29. Oktober im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und wird somit zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Das Gesetz ermöglicht es unter anderem, dass Arbeitnehmerüberlassungsverträge zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Kundenbetrieben in Text- statt in Schriftform abgeschlossen werden. Dies vereinfacht die Vertragsabwicklung und reduziert bürokratische Belastungen für Unternehmen. Arbeitnehmerüberlassungsverträge, die in diesem Jahr abgeschlossen werden, unterliegen jedoch weiterhin der Pflicht zur Schriftform.