03.02.2022

BAP und iGZ geben gemeinsame Erklärung zur Anhebung des Mindestlohns ab

BAP, iGZ | 03. Februar 2022

Voraussichtlich zum 1. Oktober 2022 soll der Mindestlohn auf 12 Euro steigen – mit teils erheblichen Folgen. Einer aktuellen Umfrage von Randstad zufolge müssen rund 44 Prozent der Unternehmen dadurch ihre Gehälter anpassen. Auch viele Personaldienstleistungsfirmen werden von der Änderung betroffen sein. Jetzt haben der iGZ und der BAP eine gemeinsame Erklärung abgegeben. Beide Branchenverbände setzen sich für die Tarifautonomie ein und fordern unter anderem Schonfristen, um die bestehenden Tarifverträge anpassen zu können.

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