BAG-Urteil: Urlaubsstunden müssen bei Überstundenberechnung berücksichtigt werden
Bundesarbeitsgericht | 16. November 2022
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem aktuellen Urteil die Regelung zur Berechnung von Überstunden gekippt. Damit müssen für den Schwellenwert, ab dem Mitarbeitende Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge haben, nicht nur die geleisteten Arbeitsstunden berücksichtigt werden. Laut BAG-Urteil spielen auch die genommenen Urlaubsstunden hier eine Rolle. Das Urteil betrifft übrigens nicht nur die Tarifverträge der Zeitarbeit, sondern auch die anderer Branchen.
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