Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung: Ausgleichsabgabe steigt
12. April 2024 | GVP
Gemäß § 160 SGB (Sozialgesetzbuch) sind Unternehmen mit einer Betriebsgröße ab 20 Beschäftigten in Deutschland verpflichtet, eine bestimmte Anzahl an Arbeitsplätzen mit Menschen mit Behinderung zu besetzen. Wird die entsprechende Quote nicht erfüllt, muss das Unternehmen eine monatliche Ausgleichsausgabe zahlen. Wie der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) berichtet, wurden die Sätze der Ausgleichsausgabe ab diesem Jahr insgesamt angehoben. Unternehmen mit 20 bis 40 Beschäftigten müssen pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz 210 Euro zahlen; bei Betrieben mit 40 bis 60 Arbeitsplätzen sind 410 Euro fällig, während die monatliche Ausgleichsausgabe bei Unternehmen ab 60 Mitarbeitenden 720 Euro beträgt.