25.10.2021

Arbeiten in der Corona-Zeit: Neue Standards für Betriebe

Wenn viele Menschen an einem Ort zusammenkommen, vergrößert sich die Gefahr, dass sich Krankheitserreger verbreiten. Deshalb gibt es in der Corona-Pandemie neue Arbeitsschutzstandards, die in allen Betrieben eingehalten werden müssen. Mitarbeiter sollen dadurch so gut wie möglich vor dem Coronavirus geschützt werden.

Im August 2020 trat die neue verbindliche Arbeitsschutzregel in Kraft, die die Arbeitsschutzstandards während der Corona-Pandemie konkretisiert. Es handelt sich hier um verbindliche Vorgaben, die jeder Arbeitgeber möglichst zeitnah umsetzen muss. Wie genau die Maßnahmen erfolgen sollen, dürfen Betriebs- und Personalräte mitbestimmen, bezahlt werden sie von den Arbeitgebern.

Nun ist unter anderem vorgeschrieben, dass die Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitsplätze neu geprüft und angepasst werden müssen. Das Gleiche gilt für die Beurteilung psychischer Belastungen, die durch die Corona-Pandemie stark ansteigen können. Auch der Schutzabstand von 1,5 Metern und Bestimmungen zum Lüften finden sich in den neuen Standards.

Die Schutzmaßnahmen werden in der Arbeitsschutzregel nach dem sogenannten TOP-Prinzip festgeschrieben. Das bedeutet:

  • Zuerst müssen technische Maßnahmen ergriffen werden. Mitarbeiter sollen, wenn möglich, räumlich getrennt oder gar im Home Office arbeiten. Arbeitsplätze müssen mindestens 12 Quadratmeter pro Beschäftigtem groß sein.
  • Ist das nicht möglich, sollen organisatorische Maßnahmen folgen, zum Beispiel die Umgestaltung der Arbeitszeiten und Gruppierung der Angestellten.
  • Treten auch hier Komplikationen auf, gelten persönliche Maßnahmen wie zum Beispiel der Mund-Nasen-Schutz als letzte Option.

Möchten Arbeitgeber die Arbeit ins Home Office verlegen, gibt es auch dafür bestimmte Vorschriften. So müssen sie ihre Angestellten in der Einhaltung von Pausen und der Dokumentation ihrer Arbeitszeit, aber auch in der Einrichtung eines ergonomischen Arbeitsplatzes schulen. Die Möglichkeit der Kommunikation zwischen Betrieb und Angestellten muss immer gewährleistet sein.

Hilfreiche Informationen zur Sicherheit des Betriebes können Arbeitgeber bei KAISER+KRAFT finden. Auf der Website erhalten Arbeitgeber Merkblätter zur Aufklärung ihrer Mitarbeiter, Checklisten und Unterstützung bei der Durchführung notwendiger Schulungen. Denn das Wichtigste im Kampf gegen die Pandemie ist die gegenseitige Unterstützung.

Was können Unternehmen für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz tun?

Arbeitgeber haben einen Großteil der betrieblichen Sicherheit selbst in der Hand. Dazu gehört auch, die Mitarbeiter zur Umsetzung neuer Vorgaben zu motivieren. Sie sollten daher zunächst erklären, warum die Maßnahmen wichtig sind, wie sie umgesetzt werden sollen und wie jeder Einzelne zu einem besseren Betriebsklima beitragen kann. Begründete Regeln kommen besser an als scheinbar willkürliche.

Zudem helfen visuelle Erinnerungen, die neuen Vorschriften zur Gewohnheit werden zu lassen. Eine solche Erinnerung kann zum Beispiel ein Händewaschen-Poster in den Toiletten sein. Es reicht aber auch schon eine Station zur Händedesinfektion, die im Büro aufgestellt ist und einfach im Vorbeigehen genutzt werden kann.

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