Aktuelles Urteil: 24-Stunden-Pflege muss entsprechend bezahlt werden
F.A.Z. | 06. September 2022
Pflegekräfte, die im Rahmen eines Bereitschaftsdienstes auf Abruf sind und damit mehr als die vereinbarten Vertragsstunden leisten, müssen für diese Zeiten bezahlt werden. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg mit einem neuen Urteil bekräftigt. Im aktuellen Fall hatte eine Pflegerin aus Bulgarien geklagt, die von ihrem dort ansässigen Arbeitgeber über eine Vermittlungsagentur nach Deutschland geschickt worden war. Hier wurde sie im Haushalt der Pflegebedürftigen untergebracht und hatte in der Summe deutlich mehr als die vereinbarten 30 Wochenstunden geleistet.