Aktuelles Gerichtsurteil: Fahrradkuriere haben Anspruch auf Smartphone und Fahrrad
beck-aktuell | 10. November 2021
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass sowohl das Fahrrad als auch ein internetfähiges Telefon für Fahrradkuriere zu den erforderlichen Arbeitsmitteln gehören. Somit ist es laut BAG-Urteil nicht mehr zulässig, wenn durch Allgemeine Geschäftsbedingungen im Arbeitsvertrag darauf verzichtet wird. Geklagt hatten zwei Angestellte eines Essenslieferbetriebs, die zuvor ihre privaten Fahrräder und Smartphones benutzt hatten.
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