Aktualisiertes Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit
BA I 13. März 2023
Jedes Personaldienstleistungsunternehmen ist dazu verpflichtet, neu eingestellten Zeitarbeitskräften beim Abschluss des Arbeitsvertrages das „Merkblatt für Leiharbeitnehmer“ der Bundesagentur für Arbeit (BA) in seiner jeweils aktuellen Form vorzulegen. Nun hat die Behörde eine aktualisierte Fassung veröffentlicht. Diese beinhaltet unter anderem Änderungen, die sich auf die fünfte Verordnung über einen Mindestlohn in der Zeitarbeit beziehen.
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