AGG-Hopping: Herausforderungen und Prävention für Unternehmen
25. Juli 2024 | haufe.de
Das Thema AGG-Hopping rückt seit einiger Zeit vermehrt in den Fokus, wie haufe.de berichtet. Der Name leitet sich von der Abkürzung für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ab. „AGG-Hopper“ sind demnach Personen, die sich gezielt auf Stellen bewerben, um Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche aufgrund vermeintlicher Diskriminierung geltend zu machen. Solche Fälle wurden laut haufe.de in den vergangenen Monaten verstärkt vor Arbeitsgerichten verhandelt. Diskriminierende Stellenanzeigen – etwa Inserate, die Bezeichnungen wie „junges Team“ enthalten – sind dabei häufige Angriffspunkte. Unternehmen können sich durch den Einwand des Rechtsmissbrauchs wehren, aber die Hürden dafür sind hoch. Laut haufe.de sollten Unternehmen vorbeugend ihre Mitarbeitenden schulen, Entscheidungen dokumentieren, Personalentscheidungen sorgfältig dokumentieren, regelmäßige Risikobewertungen durchführen und Beschwerden ernst nehmen, um Diskriminierung und Missbrauch zu vermeiden.