Ab 1. März 2024: Änderung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
20. Februar 2024 │ Bundesagentur für Arbeit
Am 1. März tritt die zweite Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft, welche es Unternehmen gestattet, kurzfristig ausländische Arbeitskräfte einzustellen, um Engpässe in Spitzenzeiten zu bewältigen. Diese Regelung, bekannt als „kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung“, ergänzt das bestehende Gesetz und ermöglicht es Arbeitgebern, Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland unabhängig von einer Qualifikation für bis zu acht Monate einzustellen, insbesondere in Branchen wie dem Hotel- und Gaststättengewerbe oder an Flughäfen.